Stellungnahme zum Beschluss des Bundeskongresses den §218 ersatzlos abzuschaffen

Die Jusos Gladbeck haben mit Unverständnis den Beschluss des Juso-Bundeskongress zur Abschaffung des §218 und §219a des Strafgesetzbuches – welche Schwangerschaftsabbrüche regeln, zur Kenntnis genommen. Die Begründung des Antrages zielt vor allem darauf, dass Selbstbestimmungsrecht von Frauen zu stärken, sowie Ärztinnen und Ärzten zu ermöglichen, neutral und aufklärend über die Möglichkeiten der Schwangerschaftsabbrüche zu informieren. Wir Jusos in Gladbeck hingegen kritisieren, dass der Antrag keine klaren Begrenzungsfristen für einen Schwangerschaftsabbruch vorsieht und fordern daher eine klare Änderung.

„Ohne dringlichen medizinischen Grund darf es nicht möglich sein, eine Schwangerschaft im fortgeschrittenen Stadium zu beenden. Dies ist mit unserem ethischen und moralischen Grundverständnis nicht vereinbar. Uns geht es auch nicht um eine tiefgreifende Änderung der Regeln zum Schwangerschaftsabbruch. Für uns ist es aber wichtig, Schwangerschaftsabbrüche auf Basis des gesellschaftlichen Konsenses endlich zu entkriminalisieren und so dafür zu sorgen, dass Frauen adäquate medizinische Beratung und Unterstützung erhalten. Hierfür bedarf es in unseren Augen einer eindeutigen Fristenregelung. Alles geleitet von der Maßgabe, dass Rechtssicherheit ungeborenes Leben, schwangere Frauen und ärztliches Personal schützt,“ erklärt Benedikt Kapteina, Vorsitzender der Jusos Gladbeck.

Die Jusos Gladbeck werden sich auch weiterhin an der gesellschaftlichen Debatte zum Thema beteiligen und aktiv das Gespräch mit verschiedenen Akteuren suchen, um gemeinsam mit den anderen politischen Ebenen einen Entwurf zu entwickeln, der allen beteiligten Gruppen gerecht wird.