
Bundesvorstand
Der Bundesvorstand hat die Aufgabe, die Beschlüsse des Bundeskongresses auszuführen. Des Weiteren erledigt er die laufenden Geschäfte und vertritt die Jungsozialistinnen und Jungsozialisten in der Öffentlichkeit. Der Bundesvorstand besteht aus dem/der Bundesvorsitzenden, dem/der BundesgeschäftsführerIn sowie acht Stellvertreterinnen und Stellvertretern. Alle Mitglieder des Bundesvorstandes werden auf die Dauer von zwei Jahre vom Bundeskongress gewählt.
Bundeskongress
Der Bundeskongress ist das oberste Beschlussgremium der Jungsozialistinnen und Jungsozialisten. Er kontrolliert die Arbeit des Bundesvorstandes und des Bundesausschusses, beschließt gestellte Anträge und wählt den Bundesvorstand sowie den oder die BundesgeschäftsführerIn. Der Bundeskongress setzt sich zusammen aus 300 gewählten Delegierten. Diese Delegierten werden auf einer Bezirks- oder Landesdelegiertenkonferenz gewählt. Jeder Bezirk/Landesverband erhält 4 Grundmandate, die übrigen Mandate werden entsprechend der Zahl der SPD-Mitglieder bis zum Alter von 35 Jahren auf die Bezirke/Landesverbände verteilt. Die Mitglieder des Bundesausschusses und des Bundesvorstandes sowie der/die BundesgeschäftsführerIn nehmen am Buko ohne Stimmrecht teil. Der Bundeskongress findet jährlich statt. Er wird vom Bundesvorstand unter Angabe der vorläufigen Tagesordnung einberufen. Er ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte der Delegierten anwesend ist. Auf Beschluss von Zweidrittel der Mitglieder des Bundesvorstandes oder der Mehrheit der Bezirke/Landesverbände ist ein außerordentlicher Bundeskongress einzuberufen.
Bundesausschuss
Der Bundesausschuss ist das politisch beratende Gremium des Bundesvorstandes. Er hat die Aufgabe, Grundsatzbeschlüsse des Bundeskongresses für die politische Arbeit zu konkretisieren und Handlungsmodelle zu erarbeiten. Der Bundesausschuss setzt sich zusammen aus mindestens je einem/einer gewählten Vertreter/Vertreterin der Bezirke oder Landesverbände. Die Mitglieder werden für mindestens ein Jahr gewählt. Die Bezirke/Landesverbände bestimmen zudem einen Stellvertreter/eine Stellvertreterin, der/die ebenso eingeladen wird. Auf Verlangen von mindestens 7 Bezirken/Landesverbänden oder des Bundesvorstands kann der Bundesausschuss zu einer außerordentlichen Sitzung einberufen werden.
Landesvorstand
Der Landesvorstand führt die Beschlüsse der Landesdelegiertenkonferenz aus und wählt das Bundesausschussmitglied. Außerdem erledigt er die laufenden Geschäfte und vertritt die Jusos des jeweiligen Landesverbands in der Öffentlichkeit. Außerdem koordiniert er die politische und organisatorische Arbeit des Landesverbands und fasst dazu die entsprechenden Beschlüsse. Der Landesvorstand setzt sich zusammen aus dem/der Landesvorsitzenden, den stellvertretenden Landesvorsitzenden sowie den Beisitzern. Der/Die Vorsitzende des Landesausschusses nimmt mit beratender Stimme an den Lavo-Sitzungen teil.
Landesdelegiertenkonferenz
Die Landesdelegiertenkonferenz kontrolliert die Arbeit des Landesvorstandes und wählt diesen zugleich. Die Grundsätze der Juso-Politik auf Landesebene werden festgelegt, außerdem werden die Delegierten für den Bundeskongress gewählt. Die Landesdelgiertenkonferenz besteht aus Delegierten, die von den Kreisverbänden und Unterbezirken gewählt und entsandt werden. In der Regel kommt die Landesdelegiertenkonferenz einmal im Jahr zusammen.
Der Landesausschuss
Der Landesausschuss hat die gleichen Funktionen wie der Bundesausschuss, angewandt auf Landesebene. Er setzt sich zusammen aus den, von den Unterbezirken und Kreisverbänden gewählten LA-Vertretern – der erweiterte LA mit zusätzlichen Delegierten für starke UBs.
Kreisverbandssvorstand
Der Kreisverbandsvorstand hat die Aufgabe, alle Juso-Aktivitäten im Kreisverband zu vernetzen. Er ist für die organisatorischen Aufgaben zuständig und bereitet die Diskussionen der Ausschüsse vor. Er kontrolliert die Umsetzung der gefassten Beschlüsse und vergebenen Aufgaben. Er vertritt den Kreisverband gegenüber der Partei und der Öffentlichkeit.
Kreisverbandskonferenz
Die Kreisverbandskonferenz wählt den Kreisverbandssvorstand und kontrolliert seine Arbeit. Sie entscheidet außerdem über die Grundsätze der Politik des Kreisverbands, indem sie das Arbeitsprogramm beschließt. Sie wählt die Delegierten für höhere Gremien.
Arbeitsgemeinschaften
Die kleinste Untergliederung ist die Juso-Arbeitsgemeinschaft. Sie ist in der Stadt aktiv und leisten dort die Arbeit „vor Ort“. Ihre Mitglieder nehmen an den Kreisverbandssausschüssen und -konferenzen entweder als Delegierte oder im Vollversammlungsmodus teil. In den regelmäßig stattfindenden AG-Sitzungen werden Projekte im Detail geplant und ausgearbeitet. Der AG-Vorstand wird von den Mitgliedern gewählt und vertritt die Arbeitsgemeinschaft nach außen und auf höheren Ebenen (Kreisverbandssebene).